Dießemer Bruch 167


47805 Krefeld

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02151-1564210
INFOS FÜR SIE!

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FAQ

Im folgenden haben wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen aufgelistet. Bitte klicken Sie diese an, um die Antwort zu erhalten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für ein umfassendes Beratungsgespräch auch gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr unter der Rufnummer 0 21 51 – 15 64 210.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Welche Aufgaben hat der BDSH?

Die Aufgaben des BDSH sind vielfältig. Seine vorrangigste Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder, deren Beratung und Ausbildung und deren Unterstützung in der täglichen Arbeit als Sachverständiger oder Fachexperte.

Was tut der BDSH konkret für mich?

Zunächst sorgt er für eine fundierte Ausbildung zum Sachverständigen. Weiterhin bietet er Beratung bei konkreten Fragestellungen und für die tägliche Arbeit viele Hilfestellungen. Weiterhin bietet der BDSH über seine mit verschiedenen Unternehmen geschlossenen Rahmenverträge günstigere Einkaufskonditionen für seine Mitglieder. Näheres hierzu finden Sie im Mitgliederbereich.

Wie bekomme ich über den BDSH Kunden?

Der BDSH wird verstärkt über die Gerichte und Unternehmen konsultiert, wenn ein Gutachter oder Sachverständiger gebraucht wird. Wir leiten diese Anfragen, ebenso wie alle Anfragen, die über das Internet an uns gerichtet werden, an unsere Mitglieder weiter. Wird seitens des Kunden keine konkrete Anfrage nach einer bestimmten Person gestellt, so leiten wir die Kundenanfrage an alle Sachverständigen im entsprechenden Fachgebiet und der geforderten Region weiter. Weiterhin pflegt der BDSH seine Kontakte zur Presse und zu den Medien und erhöht somit den Bekanntheitsgrad der Mitglieder und plaziert konkrete Vermittlungen.

Wie verläuft die Sachverständigenausbildung beim BDSH?

Die Grundausbildung zum Sachverständigen ist mit unserem Kooperationspartner, dem BISW – (Berufsbildungsinstitut für Sachverständigenwesen) abgestimmt, das sich verpflichtet hat, nach den Grundsätzen des BDSH die Grundausbildung für Sachverständige zu übernehmen.

Welche Aufgaben hat der Sachverständige?

Der Sachverständige untersucht einen Sachverhalt (z.B. einen entstandenen Schaden) und bestimmt, warum und wie der Schaden entstanden ist. Darüber erstellt er ein Gutachten und leitet dieses dem Gericht oder seinem Auftraggeber zu.

Wie ist die Bezahlung eines Sachverständigen?

Bei der Bezahlung ist zu unterscheiden, ob der Sachverständige öffentlich bestellt ist. In diesem Fall werden alle Arbeiten nach einem festgelegten Gebührenkatalog abgerechnet. Der Stundensatz beträgt hier ca. 50,- Euro. Bei freien Sachverständigen kann der Stundensatz individuell ausgehandelt werden und ist in der Praxis um so höher, je besser die Ausbildung des Sachverständigen, seine Werbung und je spezieller sein Fachgebiet ist. Durchschnittlich lassen sich hier aber Sätze von 80,- bis 150,- Euro pro Stunde erzielen.

 

Werden Sachverständige überhaupt gesucht?

Die Nachfrage nach Sachverständigen steigt stetig an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zum Einen die gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Fachbereichen und die Umweltbestimmungen oder die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes immer weiter verschärft werden. Zum Anderen dringen gerade in die klassischen Handwerksbereiche immer mehr Billigarbeitskräfte auf den deutschen Markt, die nicht nur die Arbeitsplätze belegen, sondern meist auch die geforderte Ausbildung vermissen lassen. Das führt verstärkt zu “Pfusch am Bau”. Hier ist ein riesiges Aufgabengebiet für Sachverständige und Gutachter zu sehen.

Komme ich an mehr Aufträge durch eine Sachverständigentätigkeit?

Die Tätigkeit als Sachverständiger muss von der normalen gewerblichen Tätigkeit getrennt werden. Dadurch kann es sein, dass innerhalb ihres Unternehmens nicht mehr Aufträge generiert werden. Aber auf jeden Fall mehr Gesamtumsatz, denn zu den Aufträgen aus ihrer normalen Tätigkeit kommen ja nun noch die Umsätze aus der Sachverständigentätigkeit. Und da hier ganz interessante Stundensätze fakturiert werden