Allgemeine Geschäftsbedingungen des BDSH e.V.
Beiträge, Gebühren, Zahlung und Kündigung
Die Eintragungsgebühr für die Aufnahme in den BDSH e.V beträgt 150,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Der Mitgliedsbeitrag für 12 Monate ab dem Aufnahmedatum beträgt 180,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Sofern der Antrag in Verbindung mit der Grundausbildung für Sachverständige beim Berufsbildungsinstitut für Sachverständigenwesen (BISW) gestellt wird, entfällt die Eintragungsgebühr sowie der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung
Der BDSH e.V. ist berechtigt, das Mitglied aus dem Verband auszuschließen, wenn dieser gegen die persönlichen Grundvoraussetzungen eines Sachverständigen (nicht vorbestraft – geordnete finanzielle Verhältnisse – Ehrlichkeit – Aufrichtigkeit) verstößt. Dazu gehört insbesondere, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge in Verzug gerät.
Stand 1. September 2011